Das OLG Düsseldorf gibt in seiner Entscheidung vom 24.03.2015 (1 U 42/14) einer Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten allein auf Grundlage des Fraunhofer-Marktpreisspiegels den Vorzug. Eine Schätzung anhand der „Schwacke-Liste“ oder aber auf Basis des arithmetischen Mittels lehnt das OLG ab. Auch einen pauschalen Zuschlag auf den Normaltarif sieht das Gericht grundsätzlich als nicht erforderlich an. […]
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