Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 20.08.2015 – Az. 233 C 26770/14 – entschieden, dass eine akute Belastungsreaktion aufgrund der Trauer um den verstorbenen Partner in der Regel keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinn der Reiserücktrittsbedingungen darstellt. Ein Anspruch auf Erstattung der Stornierungskosten besteht nicht. Was war passiert? Am 30.04.2014 beantragte die VN beim […]
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