Kanzlei
Kompetenzen
Was wir können, ist Versicherungs- und Haftpflichtrecht.
Beraten und Prozessieren.
Steinbeck und Partner ist eine auf das Versicherungs- und Haftpflichtrecht ausgerichtete Spezialkanzlei. Wir beraten unsere Mandanten vorgerichtlich und agieren vor allem forensisch in Deckungs- und Haftungsprozessen. Im Versicherungsrecht arbeiten wir spartenübergreifend mit einer gewissen Fokussierung auf die Personenversicherungen. Im Haftpflichtrecht übernehmen wir – regelmäßig im Auftrag des Haftpflichtversicherers – die gerichtliche Anspruchsabwehr, unterstützen aber auch – vornehmlich im Verkehrsrecht sowie in ausgewiesenen industriellen Großverfahren – Geschädigte bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Wenn wir übrigens Etwas nicht können, dann machen wir es auch nicht.
Unsere Schwerpunkte:
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Industrielle Sachversicherung/Maschinenversicherung
- Krankenversicherung
- Lebensversicherung
- Regressbearbeitung
- Technische Versicherung
- Unfallversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Philosophie
Wenn wir das Besondere unserer Dienstleistung beschreiben sollten, dann würden wir vermutlich auf die uns sehr wichtige persönliche Mandantenbeziehung hinweisen: Wenngleich wir als „externer Partner“ außerhalb des Unternehmens unserer Mandanten tätig werden, so sehen wir uns und unsere Mandanten als Teil eines Teams, das ein gemeinsames Ziel verfolgt. Der Erfolg unserer Arbeit lässt sich kaum trennen von der Vorarbeit unserer Mandanten in der vorgelagerten Schaden- und Leistungsbearbeitung sowie von der Mitarbeit im Stadium des Prozesses. Nur eine gute Vorarbeit, ein offener Informationsaustausch und auch der fachliche Diskurs mit unseren Mandanten versprechen ein optimales Ergebnis. Wir arbeiten für, aber vor allem mit unseren Mandanten.
Wenn wir unsere Mandanten beraten, dann verstehen wir hierunter eine ganzheitliche und umfassende Beratung. Wir beraten über den „Tellerrand“ des jeweiligen Mandats hinaus und haben hierbei auch die mittel- und langfristigen Folgen unseres Handelns im Blick.
Die persönliche Mandantenbeziehung beinhaltet für uns auch das selbstverständliche Versprechen an unsere Mandanten, dass jedes Mandat von dem zuständigen Anwalt persönlich bearbeitet wird. Klare Ansprechpartner und dennoch Kontrollmechanismen nach dem Vier-Augen-Prinzip schließen sich nicht aus, sondern werden gelebt und ergänzen sich.
Wir möchten es unseren Mandanten so einfach und effektiv wie möglich machen! Hierzu gehören klare und einfach strukturierte Arbeitsprozesse und eine technische Umgebung, die es ermöglicht, sich schnell und effektiv auszutauschen. Im Vordergrund stehen hierbei die Anforderungen und Bedürfnisse unserer Mandanten.
Wenn wir unseren Mandanten das Versprechen geben, für sie bundesweit Prozesse zu führen, dann führen wir diese Prozesse auch bundesweit, d.h. wir greifen nur in abgestimmten Einzelfällen auf die Terminvertretung durch Unterbevollmächtigte zurück, sondern fahren selbst zum Termin.