Was war passiert? Der Geschädigte war im Zuge eines Verkehrsunfalls im Jahr 1986 verletzt worden; als Kind hatte er unangeschnallt auf dem Rücksitz des Fahrzeugs gesessen und sich infolge der Kollision lebensgefährliche Verletzungen zugezogen. Für die dem Geschädigten entstandenen Schäden hafteten der Halter des anderen Fahrzeugs und seine eigene Mutter (als Fahrerin des eigenen Fahrzeugs) […]
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