Der BGH hat mit seinem aktuellen Urteil vom 20.06.2016 – Az. AnwZ (Brfg) 26/14 -Rechtsanwälten die Verauslagung von Schadensaufwendungen für ihre Mandanten untersagt. Was war passiert? Die Kanzlei der Kläger war auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen spezialisiert. Sie boten ihren Mandanten die Verauslagung von Reparatur- und/oder Sachverständigen sowie Abschleppkosten in Höhe der geschätzten Haftungsquote an. […]
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