Mit Urteil vom 26.05.2015 – Az. 5 S 82/14 – hat das Landgericht Mönchengladbach seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und schätzt die erforderlichen Mietwagenkosten nunmehr unter Zugrundelegung des Fraunhofer-Marktpreisspiegels. Noch im Jahr 2011 (Urteil vom 19.07.2011 – Az. 5 S 96/10) hatte das Landgericht in einer als Grundsatzentscheidung einzuordnenden Entscheidung dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel eine klare Absage erteilt. […]
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