Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 26.07.2016 – Aktenzeichen 425 C 10995/15 – entschieden, dass nicht bei jedem Fall eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB auch ein Fall der Arglist i.S.d. § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG vorliegt. Zudem verbiete es sich nach Ansicht des Gerichts von Vorsatz auf Arglist zu schließen, […]
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