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Haftpflichtversicherung

Ritter, Burgfräulein und das OLG Oldenburg, Urteil vom 28.04.2016

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.04.2016 (3 U 20/16) die Klage des Teilnehmers einer LARP-Veranstaltung (Live Action Role Playing) auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen abgewiesen. Was war passiert? Der Kläger hatte dem Beklagten vorgeworfen, ihn bei einer mittelalterlichen Kampfszene im Rahmen eines Live-Rollenspiels mit einer Schaumstoffkeule so schwer am Auge verletzt […]

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