Anmerkung zum Urteil des LG Essen vom 20.05.2015 – 18 O 277/14 Kurz und bündig: Kugelt sich eine versicherte Person beim Öffnen einer Flasche den Daumen aus, dann handelt es sich hierbei nicht um eine „erhöhte Kraftanstrengung“. Es liegt damit kein Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung vor.
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