Kurz und bündig: Der VN einer im Policenmodell abgeschlossenen Fondsgebundenen Lebensversicherung, der nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden war und dem Vertragsschluss somit noch Jahre später widersprechen durfte, hat gegen den VR keinen Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.
Weiterlesen