Der regelmäßig im Fokus der Leistungsbearbeitung stehende Anspruch auf Invaliditätsleistung ist wie kaum ein anderer Deckungsanspruch in formeller Hinsicht an die Einhaltung von Fristen geknüpft. Ausgehend von den AUB 2014 in der vom GDV empfohlenen Fassung stellen sich die vom Versicherungsnehmer einzuhaltenden Fristen wie folgt dar:
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