Kommt der Fahrzeugführer durch einen selbstverschuldeten Unfall zu schaden, so ist er – sofern keine private Vorsorge getroffen wurde – auf die Leistungen der Sozialversicherungsträger beschränkt. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen haben, als dass er beispielsweise den ihm entstehenden Verdienstschaden von einem Dritten nicht ersetzt verlangen kann. Die Fahrerschutzversicherung soll in derartigen Fällen eine Absicherung […]
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