Die so genannte Benzinklausel beschreibt einen Ausschlusstatbestand in der Privathaftpflichtversicherung. Danach ist in der Privathaftpflichtversicherung „nicht versichert (…) die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“
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