Kurz und bündig: Der VN einer im Policenmodell abgeschlossenen Fondsgebundenen Lebensversicherung, der nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden war und dem Vertragsschluss somit noch Jahre später widersprechen durfte, hat gegen den VR keinen Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.
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Krankenversicherung
BGH – Zur Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG / Basistarif keine „andere Bedingungen“ i.S.v. § 19 Abs. 4 VVG
Der Bundesgerichtshof hat sich in der aktuellen Entscheidung vom 27.04.2016 (IV ZR 372/15) mit den formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine wirksame Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG befasst und zugleich das für die Private Krankenversicherung bestehende Sonderproblem entschieden, dass das Rücktrittsrecht bei grob fahrlässiger Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten nicht deshalb gemäß § 19 Abs. […]
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