Das Landgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 20.06.2016 – Az. 13 T 3/16 – entschieden, dass dem hinter einem im Ausland zugelassenen Kfz stehenden KH-Versicherer eine achtwöchige Prüfungsfrist einzuräumen ist. Was war passiert? Der Kläger machte anlässlich eines Verkehrsunfalls vom 14.09.2015, welcher allein von einem in Portugal haftpflichtversicherten Lkw verursacht wurde, Ansprüche geltend. Mit Schreiben vom […]
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