Der Bundesgerichtshof hat sich in der aktuellen Entscheidung vom 27.04.2016 (IV ZR 372/15) mit den formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine wirksame Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG befasst und zugleich das für die Private Krankenversicherung bestehende Sonderproblem entschieden, dass das Rücktrittsrecht bei grob fahrlässiger Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten nicht deshalb gemäß § 19 Abs. […]
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